| Kostenerstattung in der Psychotherapie |
Fragen und AntwortenWer stellt den Kostenerstattungsantrag? Der oder die Patientin! Der Kostenerstattungsanspruch ist ein Anspruch der Versicherten gegenüber der Krankenkasse und muss demnach von den Patient*innen selbst gestellt werden. Einen Musterantrag finden Sie auf dieser Webseite. Was müssen Therapeuten beachten? Die Behandlung eines Patienten vor der Kostenübernahmezusage der Krankenkasse ist grundsätzlich nicht verboten. Dennoch ist die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse nur gewährleistet, wenn die Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung mit dem Leistungsbegehren konfrontiert wurde und sich herausgestellt hat, dass sie die Leistung nicht zur Verfügung stellen kann. Muss der Psychotherapeut den Patienten bei der Antragstellung unterstützen? Für den Therapeuten besteht keine Verpflichtung, den Patientenbei der Antragstellung zu unterstützen. Als Unterstützung könnte z.B. ein Therapeut einem Patienten bescheinigen, dass er dessen Behandlung übernehmen kann.
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